Informationen
Häufige Fragen
Kein Einlass unter 14 Jahren, von 14-16 unter Einhaltung der Vorgaben (Formulare, Ausweis, Begleitung) wird der Einlass möglich; ab 16 Jahre bis unter 18 Jahre gegen Vorlage eines Ausweises.
Ausgabe von Alkohol erfolgt gemäß dem gültigen Jugendschutzgesetz.
Einlass gegen Eintritt ab 19 Uhr.
Beim Verlassen des Festes verfällt der Eintritt.
Unter 18jährige müssen um 24 Uhr das Fest verlassen, gemäß Jugendschutzgesetz.
Abholer sollen die Strasse freihalten und den Abholerparkplatz benutzen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Offiziell endet die Veranstaltung um 3 Uhr, die Bands hören auf zu spielen – Auflage der örtlichen Behörden.
Jugendschutz
Wichtige Info: für alle 16-18 jährigen Besucher ändert sich nichts => Besuch bis 24 Uhr.
Mit dem ausgefüllten Formular kann ein Jugendlicher von 14-16 Jahren das Fest besuchen, wenn eine erziehungsberechtigte Person dabei ist.
Alternativ kann auch der/die Freund/in mitgebracht werden, wenn das Formular entsprechend korrekt ausgefüllt, unterschrieben und mitgebracht wird.
Wichtig: Gültig nur in Verbindung mit Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) wie im Formular beschrieben!
ZUR KLARSTELLUNG
Wie sich in der Vergangenheit herausgestellt hat, wurde der Sinn der Formulare nicht immer richtig verstanden.
Daher unsere Bitte: Lest die folgenden Zeilen aufmerksam durch, um Missverständnissen vorzubeugen. Wer die Formulare nicht richtig ausfüllt oder falsch interpretiert, wird keinen Einlass bekommen!
Aufgrund negativer Erfahrungen in den letzten Jahren sind wir als Veranstalter dazu gezwungen, dafür zu sorgen, dass sich nach 24 Uhr keine Jugendlichen unter 18 Jahren mehr auf dem Veranstaltungsgelände befinden.
Daher werden folgende „Spielregeln“ aufgestellt:
- Für Jugendliche ab dem 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ändert sich gegenüber den vergangenen Jahren nichts. Bei Abgabe des Ausweises, Personalausweises oder Führerscheines wird der Einlass bis 24 Uhr gewährt. Auch bei Anwesenheit der Eltern wird kein längerer Aufenthalt gewährt! Für diese Altersgruppe gibt es KEINE Aufsichtsübertragungen.
- Jugendliche ab dem 14. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen mit einem ELTERNTEIL (Erziehungsberechtigter = Personenberechtigter) bis 24 Uhr bleiben. Hierfür ist das 1. Formular „Eltern / eigenes Kind“ erforderlich.
Darüber hinaus ist es möglich, dass dieser Elternteil als erziehungsbeauftragte Person zusätzlich die Aufsicht für mehrere gleichaltrige Jugendliche übernimmt. Hierfür ist das 2. Formular „Eltern / befreundetes Kind“ erforderlich (für jeden Jugendlichen separat).
Das bedeutet, das 2. Formular kann nur verwendet werden, wenn es ein zugehöriges 1. Formular gibt! - Jugendlichen unter 14 Jahren wird kein Einlass gewährt. Dies gilt auch bei Anwesenheit der Eltern.
Beschreibung bzw. Überschrift der Formulare:
1. Formular für Eltern/eigenes Kind
2022_Aufsicht_Hawaiifest – Eltern_eigenes_Kind – Muster
2022_Aufsicht_Hawaiifest – Eltern_eigenes_Kind
2. Formular Eltern/fremdes Kind
2022_Aufsicht_Hawaiifest – Eltern_befreundetes_Kind – Muster
2022_Aufsicht_Hawaiifest – Eltern_befreundetes_Kind
Der Veranstalter
Seit 1984 veranstaltet die Fussballabteilung der SpVgg Erdweg die Erdweger Hawaiifeste. Zuerst im kleinen Stil, dann immer größer. Ab 2017 werden die Hawaiifeste nicht mehr von der SpVgg Erdweg sondern vom Förderverein Fussball – SpVgg Erdweg e.V. veranstaltet, für unsere Gäste ändert sich dadurch nichts. Gut 100 Mitarbeiter bemühen sich mit Leibeskräften um das Wohl der zahlreichen Gäste. Bereits acht Wochen vor den Events beginnt der Aufbau. Die Bars und Stände werden renoviert, die sanitären Anlagen und Kühlwägen werden installiert und auch der Einkauf von Essen und Getränken ist eine logistische Meisterleistung. Die Planung des Festes unterliegt dem Hawaiiausschuss, der mittlerweile 18 Mitglieder umfasst:
Flunk Josef, Gallus Ulli, Kottermair Stefan, Kovacs Kilian, Manhart Thomas, Perchtold Johannes, Reindl Johannes, Rottmeier Stefan, Schöngruber Mathias, Stempfel Andreas, Stempfel Michael, Strixner Tobias, Rottmeier Markus, Josef List, Luis Eisner, Burghart Anton und Lamprecht Stefan.
Mehr Infos zur SpVgg gibt’s unter: http://www.spvgg-erdweg.de
Impressum
Verein: Förderverein Fussball – SpVgg Erdweg e.V.
1. Vorsitzender: Andreas Stempfel
Anschrift:
Untere Dorfstraße 37, 85253 Erdweg
E-Mail: info@hawaiifeste.de
Internet:
www.hawaiifeste.de, www.hawaiifest-erdweg.de
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